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Update Montag, 16.03.2020 16:30 Uhr
Unsere Schule hat heute um 15:30 Uhr ihre Türen geschlossen.
Wir danken allen Schülerinnen und Schülern, Ihren Eltern, unseren Elternvertretungen, meinen Kolleginnen und Kollegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren Teamleitungen für ihren Einsatz, ihre Ruhe, ihre Besonnenheit, ihre Disziplin, ihrer Einsatzbereitschaft und vor allem ihrer beispiellosen Zusammenarbeit in dieser Situation. Gemeinsam wird es uns gelingen, durch diese Krise zu gehen. Die Schulleitung ist wochentags täglich in der Schule erreichbar. Bitte melden sie sich bei Fragen per Mail oder telefonisch. Ebenso findet ein Grundbetrieb durch städtische Mitarbeiter statt.
Unsere Schülerinnen und Schüler werden von unseren Lehrkräften mit Lernmaterialien versorgt. Dies geschieht auf verschiedenen analogen (im Ausnahmefall per Post oder Einwurf in den Briefkasten) und vor allem digitalen Wegen (z.B. über unsere GMS-Cloud, Mailverteiler, Messengerservices, digitale Lernplattform, etc.).
Unseren Lehrkräften ist klar, dass wir in dieser Situation Ihre Kinder fordern, aber nicht überfordern werden. Als Anhalt sollten je nach Altersstufe 2 – 3 Stunden Lernen und Arbeiten pro Tag, auf die Woche verteilt, angesetzt werden. Wir Lehrkräfte bleiben im Kontakt mit Ihnen. Dies geschieht auf verschiedenen digitalen Wegen (Messenger, Mail). Wenn Sie länger nichts von uns hören, melden Sie sich bitte bei Ihrer Klassenlehrkraft oder bei der Schulleitung; vielleicht ist Ihre bei uns hinterlegte E-Mailadresse oder Telefonnummer nicht mehr aktuell?
Beachten Sie bitte auch regelmäßig unsere Homepage. Wir werden Sie über aktuelle Ereignisse zeitnah informieren. Auch über den aktuellen Zustand unserer 50 Hühnereier im Brutkasten im Biologiesaal. Laut Herr Carus müssten die Küken am Sonntag oder Montag schlüpfen.
Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Gemäß der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO)Vom 16. März 2020 findet an der Gemeinschaftsschule Leutkirch bis zum 19. April 2020 kein Unterricht und keine anderweitige schulische Veranstaltung statt. Ebenso ist die Nutzung der Schule zu nicht-schulischen Zwecken untersagt.
Schülerinnen und Schüler, für die keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die Schule und das Schulgelände nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen. Für die Durchsetzung ist die Ortspolizeibehörde zuständig.
Ausgenommen von der Untersagung sind Schülerinnen und Schüler, eingeteilte Lehrkräfte und Betreuer der Notfallbetreuungsgruppen sowie städtische Mitarbeiter und die Schulleitung.
Wenn Sie Ihr Kind für eine Notfallgruppe anmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die Schulleitung per E-Mail oder telefonisch:
Bedingungen für eine Aufnahme in eine Notfallbetreuungsgruppe:
Beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehend sind beruflich in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung,an der Betreuung gehindert ist. Diese Bereiche sind:
die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz-und Versicherungswesen, Transport und Verkehrdie gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste
Regierung und Verwaltung, Parlament,Justizeinrichtungensowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werdenNotfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz, Rundfunk und Presse
Bisher haben wir noch keine Anmeldungen für eine Notfallbetreuung, sind aber für die sofortige Einrichtung mehrerer Gruppen vorbereitet. Es sind täglich mehrere Kolleginnen und Kollegen eingeteilt, die auf Abruf aktiviert werden.
Update Sonntag, 15.03.2020 10.30 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen die Sozialkontakte drastisch reduziert werden. Unsere Schülerinnen und Schüler am Montag den ganzen Tag in der Schule zu versammeln sehe ich deshalb sehr kritisch.
Da wir alle Schülerinnen und Schüler bereits am Freitag auf eine mögliche Schulschließung diesen Montag vorbereitet haben, ist ein den Umständen entsprechend, geordneter Übergang in die unterrichtsfreie Zeit bereits geschehen. Vorbereitungen auf die Versorgung mit Lernmaterialien per Post, Mail oder Cloud laufen bereits und werden mit den Lehrkräften für die nächsten Wochen geplant.
Ich treffe deshalb nach erneuter Rücksprache mit dem Kultusministerium für unsere Schule folgende Regelung: Am Montag wird es an der GMS Leutkirch keinen Unterricht geben. Alle Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1-8 sowie die 9a sollen zuhause bleiben und lernen ab sofort im Homeoffice.
Folgende Ausnahmen sind:
- Alle Schülerinnen und Schüler, die am Montag noch nicht zu Hause betreut werden können, werden in der Schule von unseren Lehrkräften zu den jeweiligen Zeiten des Stundenplans betreut werden. Unsere Schule ist von 07:00 – 15:30 Uhr geöffnet.
- Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 9 b, 9 c, 10a und 10b wird die Möglichkeit angeboten, sich mit Ihren Hauptfachlehrkräften (Deutsch, Mathematik und Englisch) von 08:10 – spätestens 10:00 Uhr im Klassenzimmer zu treffen, um die Vorbereitungen für die schriftlichen Prüfungen nochmals genau zu besprechen. In Anschluss an diese Beratungen und Besprechungen sollen auch diese Abschlussklassen nach Hause gehen.
- Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die in der Schule noch Dinge abholen müssen, weil sie am Freitag nicht in der Schule waren, können dies noch im Laufe des Montages nachholen.
Über die genaue Organisation der Notfallbetreuung, die ab Dienstag für Eltern in systemrelevanten Berufen angeboten wird, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, werde ich alle Eltern, die sich dafür per mail oder telefonisch angemeldet haben (siehe unten) am Montag per E-Mail informieren. Ich denke es sollte allen auch klar sein, dass die Betreuung dieser Schulkinder auf keinen Fall von den Großeltern übernommen werden sollte, wenn diese über 60 Jahre alt sind.
Die Schulleitung, alle Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst. Dieser kann, außer für die Schulleitung, im Homeoffice oder in der Notfallbetreuung an der Schule stattfinden. Die Schulleitung wird einen entsprechenden Einsatz individuell und in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen treffen.
Informationen zum Coronavirus und Schulschließungen in Baden-Württemberg (Update 14.03.2020, 18:00 Uhr)Der Oberbürgermeister hat alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Personen in Leutkirch verboten. Dies gilt ab heute, 14.03.2020. Unsere Schule wird von rd. 600 Personen besucht.Das Kultusministerium hat heute, am 14.03.2020, ergänzende Hinweise zum Schulbetrieb am kommenden Montag, den 16. März 2020, und zur unterrichtsfreien Zeit bis einschließlich der Osterferien gegeben.
Daher gelten, nach heutiger persönlicher Rücksprache der Schulleitung mit dem Kultusministerium und in Absprache mit unserer Elternbeiratsvorsitzen, folgende Regelungen für Montag, den 16.03.2020:
Am Montag ist die Gemeinschaftsschule Leutkirch von 07:25 – 15:30 Uhr geöffnet. Es findet an diesem Tag eine Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen, die unsere Schule aufsuchen, im Rahmen des Stundenplans durch unsere Lehrkräfte statt. Eine Entschuldigung bei Fernbleiben ist nicht notwendig.
Sollten Sie und/oder Ihre Kinder in den vergangen 14 Tagen aus einem der Risikogebiete zurückgekehrt sein, bleibt Ihr Kind bitte vorsorglich zuhause. Beachten Sie dazu die vom Robert-Koch-Institut aktualisierten Risikogebiete (www.rki.de).
Fast alle Schülerinnen und Schüler haben bereits am Freitag ihre Arbeitsmaterialien und prüfungsvorbereitenden Materialien mit nach Hause genommen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, wie und ob am Montag Unterricht stattfindet.
Weitere Unterrichtsmaterialien können die Kinder, die am Montag in die Schule kommen, in den Klassenzimmern empfangen, soweit diese nicht digital bereitgestellt werden. Können Ihre Kinder am Montag nicht kommen, nehmen Sie bezüglich der Materialien Kontakt zur Klassenleitung auf.
Es werden am Montag keine Klassenarbeiten, Gelingensnachweise und Test geschrieben.
Die VERA-8-Arbeiten in Mathematik entfallen und werden nicht nachgeholt.
Alle Schulbusse und Taxiunternehmen fahren am Montag für alle und den weiteren Tagen für die angemeldeten Kinder in der Betreuung (Bedingungen s.u.) laut Aussage der Stadt wie gewohnt.
Am Montag kann in der Mensa gegessen werden. Es gelten besondere hygienische Bedingungen. Es kommt jedoch kein Schulbäcker - bitte ein Vesper mitbringen. Für die folgenden Tage ist die Mensa abhängig von der Zahl der Nutzer geöffnet. Beachten Sie hierfür die Informationen auf unserer Homepage.
Alle kommenden schulischen Veranstaltungstermine, die über den Pflichtunterricht hinausgehen, werden von uns vorsorglich abgesagt oder auf Verschiebung geprüft. Dies gilt auch für alle Elternabende. Hinsichtlich der Absage/ Stornierung der Studienfahrt der drei neunten Klassen nach Berlin sind wir im Kontakt mit dem Anbieter und dem Regierungspräsidium Tübingen wegen Widererstattung der Anzahlungen.
Notfallbetreuung:
Die Gemeinschaftsschule Leutkirch wird für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe 1-4 und den Jahrgangsstufen 5-6 eine Notfallbetreuung organisieren.
Diese Betreuung können aber auf Anordnung des Kultusministeriums ausschließlich die Eltern in Anspruch nehmen, die beide in den Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Bei Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende.
Was zählt zur kritischen Infrastruktur:
Berufsgruppen die zur Gesundheitsversorgung notwendig sind (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Apothekenmitarbeiter)
Berufsgruppen die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind (Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr)
Berufsgruppen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
Berufsgruppen zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Verwaltung, eingesetzte Erzieher und Lehrkräfte, …)
Berufsgruppen die in der Lebensmittelbranche und – versorgung arbeiten.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler.
Sie können sicher sein, dass wir als Schule und alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie das gesamte Lehrpersonal die Eltern der oben erwähnten Berufsgruppen bei der Betreuung Ihrer Kinder tatkräftig unterstützen werden. In dieser schwierigen Zeit brauchen wir Sie alle dringend um die kritische Infrastruktur aufrecht erhalten zu können.
Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Sie können Ihren Betreuungsbedarf ab sofort per E-Mail oder wochentags telefonisch (s.u.) bei uns unter Angabe von Gründen anmelden. Sicherlich wird es auch individuelle Einzelfallentscheidungen geben, die wir ebenfalls gerne mit Ihnen abklären werden.
Die Schulleitung/ Konrektorat/ Sekretariat wird wochentags an der Schule erreichbar sein. Es ist aber notwendig, dass der persönliche Kontakt vor Ort nur im Notfall in Anspruch genommen wird.
Die Kontakte sollen sich auf diese Telefonnummern und diese Mailadressen beschränken:
07561/9805-12 (Rektorat)
07561/9805-13 (Konrektorat)
07561/9805-0 (Sekretariat, Anrufbeantworter)
Für unsere Kinder, die in der der Schülerbetreuung Leutkirch e.V. angemeldet sind: bitte melden Sie sich bitte dort, ob und unter welchen Bedingungen die Betreuungszeiten der verlässlichen Grundschule und des Horts weiter bestehen bleiben.
Prüfungen
Alle ab 21. April terminierten zentralen Abschlussprüfungen finden planmäßig durch das Land Baden-Württemberg statt. Die Projektarbeit und die Kommunikationsprüfung in der Klassenstufe 9 wird zeitlich durch die Schule neu festgelegt und über die Homepage bekanntgegeben. Die Lehrkräfte der Prüfungsfächer geben den betroffenen Schülerinnen und Schülern die nötigen Vorbereitungshinweise, geeignete Aufgaben und erläutern, welche Übungsformate zur Vorbereitung besonders hilfreich sind.
Weiterarbeit der Schüler und Lehrkräfte
Wir haben keine Ferien! Das Lernen der Schülerinnen und Schüler geht weiter.
Die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschule bereiten sich auf die Zeit der nächsten Wochen vor. Organisatorische Dinge hinsichtlich des Lernens im Homeoffice werden Ihnen auf verschiedenen Wegen durch die Klassenleitungen mitgeteilt. Sofern Sie der Schule, Ihrer Elternvertretung und der Klassenleitung noch keine E-Mailadresse hinterlegt haben, sollten Sie dies nachholen.
Unser Netzwerkbetreuer, Hr. Schosser, hat eine Cloud für uns eingerichtet, um Dateien mit den Schülern zu teilen, etc. Die Lehrkräfte schicken den Klassen entsprechende Links zu den dort hinterlegten Materialien.
Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause verrichtet wird, sofern auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden.
Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie die Verteilung und Korrektur von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungsvorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten, die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten, die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien, die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung an der Schule. Schwangere und Lehrkräfte über 60 Jahre werden nicht zur Betreuung eingesetzt.
Noch einmal möchten wir zum Schluss betonen, dass diese einschneidenden Maßnahmen seitens unserer Landesregierung getroffen werden, um die Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg zu verlangsamen, damit für die Bevölkerung insgesamt noch besser medizinische Vorsorge getroffen werden kann. Dies ist unser aller gemeinsames Anliegen. Wir bitte Sie alle herzlich um Mitwirkung, damit wir die Herausforderungen der vor uns liegenden Zeit meistern können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und auf bald, bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner
Für dringende Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt neben den Ansprechpartnern der örtlichen Gesundheitsämter eine Hotline unter Tel. 0711/904-39555 eingerichtet.
FAQ zur Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen
Allgemeine Informationen des Kultusministeriums
Welche Schulen und Kindertageseinrichtungen sind von der Schulschließung betroffen?
Die Schließung betrifft alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg unabhängig davon, ob es sich solche in freier oder öffentlicher Träger-schaft handelt.
Wie werden die flächendeckenden Schließungen umgesetzt?
Von Dienstag, 17.3.2020, bis einschließlich Sonntag, 19.4.2020, (Ende der Osterferi-en) findet an den baden-württembergischen Schulen kein Unterricht sowie an den Kindertageseinrichtungen kein Betrieb statt. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Zeit dem Unterricht und jeglicher sonstigen Veranstaltung fernbleiben.
Warum werden Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen?
Die Lageentwicklung im Zusammenhang des neuartigen Coronavirus hat sich den vergangenen Tagen deutlich beschleunigt und zugespitzt; auch die Zahl der Infektio-nen steigt bundesweit weiter deutlich an.
Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens und insbesondere dem Schutz von Menschen, die besonders gefährdet sind. Ziel der Schulschließung ist es, Kontakte an den Schulen, die zu Infektionen führen, für ins-gesamt fünf Wochen zu unterbinden. So soll erreicht werden, dass sich die Ausbrei-tung von COVID-19 verlangsamt.
Welche Regelung gilt für Sozialkontakte im außerschulischen Bereich?
Die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dient einer Eindämmung des Coronavirus. Alle Menschen in Baden-Württemberg sind aufgefordert, soziale Kontakte auch außerhalb der Schule auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sind wir auf ein besonnenes und solidarisches Miteinander angewiesen.
Gilt die Schulschließung auch für Schulleitungen? Müssen Lehrkräfte weiterhin zur Schule kommen? Welche Folgen hat die allgemeine Aussetzung des Unterrichtsbetriebs für die Lehrkräfte und Schulleitungen?
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten an den Schulen erreich-bar, um den Kontakt mit allen am Schulbetrieb Beteiligten sowie mit der Schulauf-sicht gewährleisten zu können.
Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grund-sätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie
die Verteilung von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler
die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ab-schlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungs-vorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten
die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien
die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreu-ung an der Schule.
Gilt die Dienstpflicht auch für Lehrkräfte, die selbst Kinder zu Hause betreuen müssen?
Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienstpflicht. Bei der Verteilung der Aufgaben sind die Schulleitungen jedoch gehalten darauf zu achten, dass die anfallenden außerunterrichtlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden. Dazu gehört auch die Rücksichtnahme auf die Lehrkräfte, die zuhause eigene Kinder aufgrund der Schul- bez. Kitaschließung betreuen müssen.
Was ist mit Lehrerfortbildungen und dienstlichen Besprechungen?
Parallel zu der Schließung der Schulen werden auch alle Präsenzfortbildungen der Lehrkräftefortbildungen an den Außenstellen und Regionalstellen des ZSL ab dem 16. März bis zum 19. April 2020 abgesagt. Aktuell wird geprüft, ob die Veranstaltun-gen verlegt, alternative Formate angeboten oder Materialien bereitgestellt werden können. Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie ab dem 18. März 2020 unter lfb.kultus-bw.de.
Dürfen Schüler in der Zeit der Schulschließung in den Urlaub fahren?
Allgemein gilt: Die Schulschließungen bedeuten keine Verlängerung der Osterferien. Ziel der Schulschließungen ist eine Eindämmung des Coronavirus. Reisen im In- und Ausland widerlaufen dieser Strategie, da sie neue Infektionen begünstigen können. Deshalb sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Außenkontakte zu minimieren und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben.
Muss der entfallende Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wer-den?
Nein, der entfallende Unterricht muss nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Erhalte ich das Geld für das Mittagessen zurück, wenn mein Kind wegen der Schulschließung nicht daran teilnehmen kann?
Da die Mittagsverpflegung nicht durch das Land, sondern durch die Kommunen als Schulträger organisiert wird, sind seitens des Kultusministeriums hierzu keine Aussagen möglich.
Wie sollen sich Schulen in Bezug auf geplante und längst bezahlte Klassen-fahrten oder Schüleraustausche verhalten?
Von entsprechenden Reisen im In- und Ausland ist bis Ende des Schuljahres abzusehen. Die aufgrund der Schulschließungen verursachten Stornokosten werden grundsätzlich vom Land übernommen. Die im Schreiben des Ministeriums vom 3. März 2020 enthaltenen Ausführungen zum Kostenersatz für Reisen ins Ausland gelten nunmehr ebenfalls für Reisen im Inland. Von neuen Reisebuchungen über das laufende Schuljahr hinaus ist bis auf weiteres abzusehen.
Finden Schüler-, und Betriebspraktika während der Schulschließung statt?
Nein, auch Schüler-, und Betriebspraktika entfallen in der Zeit der Schulschließung.
Finden außerunterrichtliche Veranstaltungen statt?
Solange die Schulen geschlossen sind, finden auch keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Boys‘ Day und Girls‘ Day) statt.
Sind die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin erreichbar?
Während der landesweiten Schulschließung können die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Sind im Kontext einer Beratung ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. eine Testdiagnostik an der Schulpsychologischen Beratungsstelle angezeigt, so wird dies nach den Osterferien ermöglicht.
Zentrale Prüfungen
Finden während der Schulschließung Abschlussprüfungen statt?
Prüfungen, die in den Zeitraum der Schließung fallen, werden auf die Zeit nach den Osterferien verschoben (Beginnend ab Montag, den 16. März, finden keine Prüfungen an den Schulen statt). Dies gilt für die bislang auf 2. April terminierten Deutsch-prüfungen an den Beruflichen Gymnasien und an den Berufsoberschulen ebenso wie für einzelne Prüfungen des fachpraktischen Abiturs. Zum neuen Zeitplan für diese verschobenen Prüfungen werden die Schulen in der kommenden Woche weitere Informationen von uns erhalten.
Finden die Abschlussprüfungen nach den Osterferien wie geplant statt?
Ja, alle ab 21. April terminierten Abschlussprüfungen finden planmäßig statt.
Wie können sich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen auf ihre Prüfungen vorbereiten?
Schülerinnen und Schüler, die sich auf Abschluss- oder Abiturprüfungen vorbereiten, werden bei der Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien von ihren Lehrkräften weiter unterstützt, möglich sind hier alle Kommunikationswege, analog und digital. Unter anderem können hierfür auch digitale Hilfsmittel herangezogen werden, um ortsunabhängig kommunizieren, lernen und arbeiten zu können. Die Schulen sind gehalten, zu prüfen, welche digitalen Möglichkeiten für ihre Schule geeignet sind. Es ist sinnvoll, wenn Schulen in der aktuellen Situation zusätzliche digitale Angebote nutzen, die nun aufgrund der Schulschließung eine von zuhause aus nutzbare Lernumgebung zur Verfügung stellen (z.B. cloudgestützte Office-Produkte, auch Microsoft Office 365, oder datenschutzfreundliche Messenger-Dienste). Über den jeweiligen Einsatz können die Schulen selbst entscheiden.
Müssen Schülerinnen und Schüler trotz des Unterrichtsausfalls an den Prüfungen teilnehmen?
Ja, es gelten die normalen Bestimmungen zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen. Das Kultusministerium und die Schulen werden darauf achten, dass alle Schülerinnen und Schüler an allen Schularten faire Bedingungen erhalten und niemand durch die jetzige Situation benachteiligt wird.
Fragen zur Notfallbetreuung
Für welche Schüler und Kitakinder wird ein Betreuungsangebot eingerichtet?
Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schüle-rinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie für Kindergartenkinder eingerichtet, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Wie viele Stunden täglich umfasst die Notfallbetreuung?
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs sowie einer ggf. ergänzenden Nachmittagsbetreuung Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.
Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertagesein-richtungen die Notfallbetreuung für Kitakinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.
Wer organisiert vor Ort die Notfallbetreuung?
Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Dabei ist zu beachten, dass Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt sind oder relevante Vorerkrankungen haben, sowie schwangere Lehrkräfte nicht eingesetzt werden.
Können auch die Großeltern die Betreuung während der Zeit der Schul- und Kitaschließung übernehmen?
Nein, Großeltern sollten die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation nicht übernehmen, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine besonders gefährdete Personengruppe darstellen.
Fragen rund um den Vorbereitungsdienst
Ich habe mich für die Einstellung 2020 beworben. Kann ich am Listenverfahren teilnehmen, wenn ich bis 15. Mai noch nicht alle Lehrproben hatte?
Das Listenauswahlverfahren wird in der besonderen Situation erst Mitte oder Ende Juli stattfinden, um allen jetzt vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes stehenden Lehramtsanwärterinnen und Anwärtern die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren zu geben. Darüber hinaus wird es neben dem am 16. März startenden Haupt-ausschreibungsverfahren für schulbezogene Ausschreibungen ein weiteres schulbezogenes Verfahren Anfang Mai geben. Weitere Informationen werden Ende März auf www.lobw.de eingestellt.
Wenn ich durch die Verlegung von Prüfungen oder Lehrproben Mitte Mai noch keine endgültige Note habe: Wie lange kann ich die Einstellungsbezirke in mei-ner Bewerbung noch ändern?
Die Einstellungsbezirke können bis wenige Tage vor Beginn des Listenauswahlver-fahrens verändert werden. Dieses wird aufgrund der Situation voraussichtlich erst Mitte oder Ende Juli stattfinden. Vor den Pfingstferien werden auf LOBW zur Orientierung lehramtsspezifisch die noch im Listenverfahren zur Verfügung stehende Zahl der Einstellungsmöglichkeiten in den einzelnen Bezirken veröffentlicht.
Gibt es in dieser Situation Veränderungen im Listenauswahlverfahren? Das Listenauswahlverfahren und damit auch der Schlusstermin für Änderungen der Bewerbung werden verschoben, so dass allen Anwärterinnen und Anwärtern die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren eröffnet wird. Aufgrund der Sondersituation wird es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verfahren nochmals eingehende Erläuterungen geben. Die registrierten Bewerberinnen und Bewerber werden nochmals gesondert informiert.
Kann ich einen Härtefallantrag stellen, wenn noch keine Noten vorliegen?
In der besonderen Situation wird das Listenverfahren verschoben und damit auch die Antragsfrist für eine Teilnahme am Härtefall-Verfahren voraussichtlich auf Mitte oder Ende Juli verlängert. Über die Anträge wird entsprechend Anfang oder Mitte August entschieden. Der neue Antragstermin wird rechtzeitig auf LOBW veröffentlicht.